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EU-Parlament: Grenzwerte nicht mehr aktuell

05.09.2008

Zwischenbewertung des EU-Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004–2010
PRESSEMITTEILUNG des Europäischen Parlaments [167 KB]
Umwelt - 04-09-2008

Das Europäische Parlament äußerst sich kritisch zum EU-Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004 - 2010. Dieser sehe ausschließlich begleitende Maßnahmen zur bestehenden Gemeinschaftspolitik vor und basiere nicht auf einer Politik der Prävention mit dem Ziel, Krankheiten zu reduzieren. Auch würden keine klar definierten und quantifizierten Ziele verfolgt.

Die Abgeordneten argumentieren, dass es wegen des Fehlens von klar formulierten Zielen kaum möglich sei, eine vorläufige Bilanz des Aktionsplans Umwelt und Gesundheit zu ziehen. Auch könne das zur Verfügung stehende Gesamtbudget weiterhin nur schwer festgelegt werden und reiche für das effiziente Voranbringen des Plans mit Sicherheit nicht aus.


Umweltverschmutzung und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit

Laut Parlament mehren sich die wissenschaftlichen Hinweise darauf, dass bestimmte Krebserkrankungen wie Blasen-, Knochen-, Lungen-, Haut-, Brustkrebs und andere auf die Einwirkung von chemischen Substanzen, Strahlung, in der Luft befindlichen Partikeln und andere Umwelteinflüsse zurückzuführen sind. Zudem würden Atemwegserkrankungen immer häufiger auftreten, hauptsächlich aufgrund von Luftverschmutzung im Freien und in Innenräumen.

Bis 2010 müssten zwei grundlegende Ziele angestrebt werden: einerseits bei den Bürgern Bewusstsein für die Umweltverschmutzung und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit zu schaffen und andererseits die europäische Politik der Risikoeindämmung zu überarbeiten und anzupassen.

Bei der Abschätzung der Auswirkungen von Umweltfaktoren auf die Gesundheit müssten vor allem besonders gefährdete Personengruppen wie Schwangere, Neugeborene, Kinder und ältere Menschen berücksichtigt werden.


Gewährleistung der Luftqualität in Innenräumen

Angesichts der Tatsache, dass europäische Bürger im Durchschnitt 90 % ihrer Zeit im Inneren von Gebäuden verbringen, müsse die EU mehr in Bezug auf die umweltmedizinischen Bedingungen in Städten, insbesondere die Luftqualität in Innenräumen, und gegen die Umweltbelastung in Haushalten unternehmen, verlangt das EP.

Die Kommission müsse möglichst bald gezielte Maßnahmen zur Gewährleistung der Luftqualität in Innenräumen vorschlagen. Es sei nötig, die Sicherheit und die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Innenräumen auf hohem Niveau sicherzustellen, und Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden sowie für die Sicherheit und die Unschädlichkeit von chemischen Stoffen als Bestandteile von Ausstattungsgegenständen und Möbeln vorzuschlagen.


Neue Bedrohungen aufgrund des Klimawandels

Das EP fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission zudem auf, angemessen auf die neuen, durch den Klimawandel verursachten Bedrohungen, wie das zunehmende Auftreten neuer Viren und bisher unbekannter Krankheitserreger, zu reagieren. Zur Verringerung von Krankheitserregern müssten neue Technologien zum Einsatz gebracht werden, die bekannte und unentdeckte, über das Blut übertragene Viren und andere Krankheitserreger eindämmen.


Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder

Schließlich verweisen die Abgeordneten auf den internationalen Bericht von „Bio-Initiative“ über elektromagnetische Felder, in dem mehr als 1500 Studien zu diesem Thema zusammengefasst werden, und der die Gesundheitsgefährdung durch von Mobiltelefonen, Funk-Standards wie UMTS, Wifi, Wimax und Bluetooth sowie dem Schnurlostelefon „DECT“ mit fester Basisstation verursachte Emissionen des Mobiltelefonverkehrs verdeutlicht.

Das EP stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz) "nicht mehr aktuell" sind, da sie seit 1999 nicht mehr angepasst wurden. Sie trügen damit weder den Entwicklungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien noch den von der Europäischen Umweltagentur ausgesprochenen Empfehlungen oder den strengeren Emissionsnormen, die z. B. von Belgien, Italien oder Österreich festgelegt wurden, Rechnung. Auch würden sie dem Problem besonders schutzbedürftiger Gruppen, wie Schwangerer, Neugeborener und Kinder, nicht gerecht.

522 Abgeordnete stimmten für den Bericht, 16 dagegen.


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